skip to content

Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche und ihrer Diakonie verbindet Dienststellenleitungen und Mitarbeiter wie Mitarbeiterinnen zu einer Dienstgemeinschaft und verpflichtet sie zu vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Mitarbeitervertretungen setzen sich für die Belange ihrer Kolleginnen und Kollegen ein und übernehmen hohe Verantwortung für sie und die Gestaltung der Zukunft unserer Kirche. Diese Aufgabe erfordert neben fachlichen Kompetenzen viel Geschick, Ausdauer und Mut. Sie ist gelebte Solidarität.

Aus dieser Verantwortung heraus haben sich die Zielsetzung und Aufgaben der Ständigen Konferenz entwickelt.

Zielsetzung und Aufgaben

  • Vertretung der Interessen der Mitarbeiterschaft in der Evang. Kirche in Deutschland, insbesondere durch Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien der EKD, die die Arbeitsbedingungen kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder der Mitarbeitervertretungen betreffen
  • Die Weiterentwicklung des Mitarbeitervertretungsrechts (MVG.EKD) in der Evang. Kirche in Deutschland voranzutreiben.
  • Wahl der Beisitzer der Mitarbeiterseite des Verwaltungsgerichtes der EKD für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten bzw. Kirchengerichtshofes der EKD und des unabhängigen Schlichters bzw. vorsitzenden Richters.
  • Die Arbeitsbedingungen der kirchlichen Mitarbeiter politisch zu analysieren; das Diskussionsergebnis in die Gesamtausschüsse zu tragen; darum zu bitten dies in den Mitarbeitervertretungen weiter zu diskutieren; das Ergebnis zusammenzutragen und hieraus politische Forderungen zu entwickeln; die in den verschiedensten Aktionsformen öffentlich gemacht werden.
  • Informationsaustausch über Entwicklungen des Mitarbeitervertretungs-, Arbeits- und Dienstrechts in den einzelnen Landeskirchen.
  • Entwicklung von Entscheidungshilfen bei allen sich aus der Mitarbeitervertretungstätigkeit ergebenden Fragen.
  • Organisation und Durchführung von Tagungen für die Mitglieder.