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Die Ständige Konferenz der Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen der EKD versteht sich als Interessenvertretung der Gesamtausschüsse, Mitarbeitervertretungen und Beschäftigten der verfassten Kirchen in der EKD und als Gegenüber der EKD.

Wir setzen uns für eine Kirche ein, die neben ihrem Verkündigungsauftrag auch ein starkes diakonisches Profil zeigt und ihre Mitarbeitervertretungen als gleichberechtigte Partner achtet.

Unser vorrangiges Ziel ist es, die Rechte der MAVen im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD zu verbessern und die Gesamtausschüsse in allen mitarbeitervertretungsrechtlichen Fragestellungen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.

Zielsetzung und Aufgaben

  • Vertretung der Interessen der Mitarbeiterschaft in der Evang. Kirche in Deutschland, insbesondere durch Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien der EKD, die die Arbeitsbedingungen kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder der Mitarbeitervertretungen betreffen
  • Die Weiterentwicklung des Mitarbeitervertretungsrechts (MVG-EKD) in der Evang. Kirche in Deutschland voranzutreiben.
  • Information, Beratung und Schulung der Gesamtausschüsse in der EKD
  • Informationsaustausch über Entwicklungen des Mitarbeitervertretungs-, Arbeits- und Dienstrechts in den einzelnen Landeskirchen.
  • Entwicklung von Entscheidungshilfen bei allen sich aus der Mitarbeitervertretungstätigkeit ergebenden Fragen.
  • Organisation und Durchführung von Tagungen bzw. Konferenzen für die Mitglieder.
  • Benennung der Beisitzer der Mitarbeiterseite des Kirchengerichtes für mitarbeiterver-tretungsrechtliche Streitigkeiten der EKD bzw. des Kirchengerichtshofes der EKD
  • Erarbeitung eines einvernehmlichen Vorschlags der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite (§ 59a Abs. 1 MVG-EKD) für die Berufung der jeweils vorsitzenden Richter für beide Kirchengerichte.