Der Vorstand der Ständigen Konferenz
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Die Delegierten der Ständigen Konferenz wählen aus ihrer Mitte ein vorsitzendes und vier weitere Mitglieder des Vorstandes.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Der/die Vorsitzende vertritt die Ständige Konferenz gegenüber Dritten im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er nimmt Erklärungen Dritter entgegen und informiert die Ständige Konferenz in der nächsten Sitzung darüber.