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Die Delegierten der Ständigen Konferenz wählen aus ihrer Mitte ein vorsitzendes und vier weitere Mitglieder des Vorstandes.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Der/die Vorsitzende vertritt die Ständige Konferenz gegenüber Dritten im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er nimmt Erklärungen Dritter entgegen und informiert die Ständige Konferenz in der nächsten Sitzung darüber.

Der Vorstand der Ständigen Konferenz

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