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Die „Ständige Konferenz der Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland“ (StäKo) ist der Zusammenschluss der gliedkirchlichen Gesamtausschüsse.

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Der Homepage der Ständigen Konferenz der Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland.

 


 

Positionspapier der Ständigen Konferenz zur Mindestausstattung der Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen in den Gliedkirchen der EKD

Grundlage dieses Positionspapiers ist eine im Jahr 2019 durchgeführte Umfrage zur Ausstattung der Gesamtausschüsse. Es gibt derzeit 18 Gesamtausschüsse mit momentan 225 Mitgliedern (bei mehr als 1.300 Mitarbeitervertretungen).
Die Wenigsten haben ausreichende Freistellungen, personelle Ausstattung in der Verwaltung sowie eine unabhängige Rechtsberatung.

Die Freistellungsregelungen sind in nahezu allen Gesamtausschüssen unzureichend.
Nur die Hälfte aller Gesamtausschüsse verfügt über ein eigenes Büro oder eine Geschäftsstelle.
Nur die Hälfte aller Gesamtausschüsse verfügt über ein auskömmliches Budget.
Nur die Hälfte aller Gesamtausschüsse hat eine dienststellenübliche technische Ausstattung.
Trotz weitgehend gleicher Aufgaben ist die Ausstattung der Gesamtausschüsse innerhalb der EKD weit entfernt von einheitlichen und vergleichbaren Standards.

Unsere Forderungen an die EKD und die einzelnen Gliedkirchen:
Die Gesamtausschüsse mit ihren Mitgliedern sind so auszustatten, dass sie ihre kirchengesetzlich zugewiesenen Aufgaben erfüllen können!

1. Personelle Ausstattung

  • Für jedes GA-Mitglied muss eine Grundfreistellung vorhanden sein, damit dieses sich auf die Sitzungen vorbereiten und an den GA-Sitzungen teilnehmen kann. Dies beinhaltet auch die Reisezeiten und die Nachbereitung von Sitzungen und weiteren Aufgaben.
  • Die Freistellungen für die Vorsitzenden müssen darüber hinaus so bemessen sein, dass sie die Geschäftsführung des Gesamtausschusses wahrnehmen können.
  • Über die Verteilung der Freistellung muss der Gesamtausschuss selbstbestimmt entscheiden können.
  • Den entsendenden Dienststellen ist die Freistellung ihrer Mitarbeitenden von der Landeskirche zu ersetzen, damit vor Ort die erforderlichen Entlastungen geschaffen werden können und die Arbeitsstelle bzw. die Arbeit des gewählten Mitglieds des Gesamtausschusses erhalten bleibt.
  • Die personelle Ausstattung umfasst mindestens eine Verwaltungskraft. Der Stellenumfang bemisst sich an den Aufgaben und der Größe der Landeskirche, für die der Gesamtausschuss zuständig ist.

2. Sachliche Ausstattung

  • Der Gesamtausschuss erhält ein auskömmliches Budget. Er muss die ihm zugewiesenen Haushaltsmittel selbständig nach Maßgabe der landeskirchlichen Vorschriften bewirtschaften können.
  • Jeder Gesamtausschuss benötigt eine Geschäftsstelle (Büroräume).
  • Die Büroausstattung muss dem in der jeweiligen Landeskirche üblichen Standard entsprechen.

3. Beratung und Bildung

  • Für die Rechtsberatung der Mitarbeitervertretungen und des Gesamtausschusses erhält der GA notwendiges juristisches Fachpersonal oder kann die juristische Rechtsberatung selbstständig beauftragen.
  • Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Gesamtausschusses müssen sich die Mitglieder die erforderlichen Kompetenzen erwerben oder diese vertiefen können. Entsprechend zu § 19 Abs. 3 MVG-EKD müssen die Mitglieder des GA einen eigenen Anspruch auf Fortbildung erhalten.

 

Beschlossen von der Ständigen Konferenz der Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen während ihrer Frühjahrstagung vom 11. bis 13. März 2020 in Hofgeismar.

 

 Hier gibt es das Positionspapier als pdf


 

Ständige Konferenz verabschiedet Resolution zur Zukunft der betrieblichen Altersversorgung

Die Ständige Konferenz der Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen in der EKD (STÄKO), hat sich auf ihrer Herbsttagung vom 23. bis 25. Oktober in Bad Kreuznach mit der Zukunft der betrieblichen Altersvorsorge befasst.

Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind ein wichtiger Bestandteil des Alterseinkommens der kirchlich Beschäftigten. Als Ergebnis der Beratungen haben die in der STÄKO zusammengeschlossenen Gesamtausschüsse die nachstehende Resolution verabschiedet. 

 

Resolution der Ständigen Konferenz zur Zukunft der betrieblichen Altersversorgung

Das staatliche Rentenniveau wird in den nächsten Jahrzehnten kontinuierlich weiter absinken. In der EKD und ihren Gliedkirchen arbeiten überwiegend Teilzeitbeschäftigte, davon in erheblichem Maße Frauen. Allein mit der staatlichen Altersrente ist ein auskömmlicher Lebensunterhalt schon heute auch nach langjähriger Berufstätigkeit nicht mehr sicherzustellen. Die während des kirchlichen Beschäftigungsverhältnisses erarbeitete zusätzliche Betriebsrente über die kirchlichen Zusatzversorgungskassen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der zukünftigen Altersversorgung.

Arbeitgebervertreter in Kirche und Diakonie unternehmen Versuche, sich von der Leistungszusage hin zu einer reinen Beitragszusage bei der betrieblichen Altersversorgung abzukoppeln. Daraus resultierend, wäre die Höhe der zukünftigen Betriebsrenten abhängig von der mit der Umlage erwirtschafteten Rendite. Ein kalkulierbares Betriebsrenteneinkommen im Alter wäre für kirchliche Beschäftigte nicht mehr möglich. Dies lehnt die Ständige Konferenz vehement ab. Die in den Versorgungsordnungen der kirchlichen Zusatzversorgungskassen verankerte Leistungszusage muss erhalten bleiben, um kirchlichen Beschäftigten, zusammen mit der staatlichen Altersrente, ein auskömmliches Alterseinkommen zu sichern. Die Frage einer Eigenbeteiligung der
Arbeitnehmerseite bei notwendigen Anhebungen des Umlagesatzes ist von den Tarifpartnern zu klären.

Bad Kreuznach, 24. Oktober 2019

 

Hier gibt es die Resolution als pdf